Die neue Grundsteuer: Das bedeutet sie für Eigentümer

Am 1. Juli geht es los: Grund- und Immobilienbesitzer müssen beim Finanzamt ihre Grundsteuererklärung einreichen. Worauf Eigentümer nun achten sollten, welche Fristen es zu beachten gilt und welche Tücken sie erwarten.

Das Einfamilienhaus von Wolfgang Heindl aus Unterhaching bei München stammt aus den 50er-Jahren. Ein Bauplan mit Quadratmeter-Angaben existiert nicht mehr. Bleibt also nur: selbst ausmessen. Denn bei der neuen Grundsteuer, die ab 2025 schnell und unbürokratisch funktionieren soll, spielen nur Größe und Nutzungsart eine Rolle, nicht aber der Wert des Grundstücks und der Immobilie. Ganz ohne Tücken ist sie trotzdem nicht.

Grundsteuererklärung: Drei Abgabemöglichkeiten in Bayern

Spätester Abgabetermin ist der 31. Oktober. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern bleibt Eigentümern in Bayern eine Menge Papierkram erspart, denn der Freistaat hat sich für ein Flächenmodell entschieden. Doch die Fläche auszurechnen, ist für viele Eigentümer beschwerlich. „Ein altes Haus ist halt auch verwinkelt, hat Abzugsflächen für Treppen, hat Abzugsflächen für Kamine. Ich vermute, dass – selbst, wenn man mit gutem Willen misst – häufig Fehler auftreten. Man kommt auch nicht überall hin. Das ist alles andere als einfach“, findet Wolfgang Heindl.

Auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern erfährt er, dass er für die Abgabe seiner Grundsteuererklärung drei Möglichkeiten hat: elektronisch über das Elster-Verfahren, als PDF-Formular am PC oder handschriftlich.

Ausfüllen der Grundsteuer: Ein Bürokratiemonster?

Erklärvideos sollen das Ausfüllen erleichtern. Wolfang Heindl liest sich die Beschreibung auf der Website des Landesamtes für Steuern genau durch: „Um die Grundsteuererklärung vollständig auszufüllen, brauchen wir die Grundsteuererklärung, Hauptvordruck bayerische Grundsteuer 1, die Anlage Grundstück bayerische Grundsteuer 2 sowie die zugehörigen Anleitungen zur Grundsteuererklärung und zur Anlage Grundstück.“

Seit einem Jahr ist Wolfgang Heindl in Rente. Früher musste er sich in seinem Beruf als Bankkaufmann regelmäßig mit Immobilien beschäftigen. Trotzdem: Das Ausfüllen der Grundsteuererklärung empfindet er als Herausforderung. „Man muss sich die Unterlagen sehr genau anschauen, weil Informationen darin sind, die man dringend benötigt. Andererseits ist es so, dass man in Teilen verwirrt wird, weil unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet werden, und ich hoffe, dass das Finanzamt bei den Unterlagen nachbessert.“

Steuerberater fürchten enormen Andrang

Die Steuerberater befürchten eine Überlastung, erklärt Raimund Mader, der Vizepräsident der Steuerberaterkammer München: „Das ist schon ein sehr ambitioniertes und sportlich bemessenes Vorhaben, die ganzen Erklärungen von Juli bis Ende Oktober abzugeben. Voraussetzung ist natürlich, dass Elster mal freigeschaltet wird, dass auch der Bayernatlas zur Verfügung steht, dass wir auch wirklich anfangen können.“

Eine weitere Option für professionelle Hilfe: die Haus- und Grundbesitzervereine. Mitglied kann jeder Eigentümer werden. Auch kurzfristig. Eine Sperrfrist für die Grundsteuererklärung gibt es nicht.

Hoher Aufwand für Eigentümer älterer Häuser

Wolfgang Heindl will seine Grundsteuererklärung lieber selber machen – zumal er für die Hauptarbeit, das Sammeln der Daten, ohnehin selbst verantwortlich ist. Das Ausmessen seiner Wohnfläche wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Bisher hat er gerade einmal das ausgebaute Dachgeschoss geschafft. „Die Reform zielt ja auf schnell und unbürokratisch ab. Das ist sicher der Fall, wenn man eine relativ neue Wohnung oder Haus gekauft hat und eine Wohnflächenberechnung hat. Es trifft nicht mehr zu, wenn man eine alte Immobilie hat, wo keine Pläne mehr da sind und wenn man im Internet nicht fit ist, so wie meine 87-jährige Mutter.“

Also wird er auch die Grundsteuererklärung seiner Mutter übernehmen – und steht gleich vor dem nächsten Problem: Der Tiefgarage der alten Dame sind gleich zwei Flurstück-Nummern zugeordnet. Warum das so ist und wie er damit umgehen soll, konnte ihm bislang noch niemand sagen. So werden in den kommenden Monaten sicher noch einige Fragen bei den Eigentümern auftauchen.

Quelle: BR24/Lisa Wurscher