Die Spekulationssteuer – auf den Punkt gebracht –

Wann fällt sie an und wie wird sie berechnet?

Beim Verkauf einer Immobilie, kann eine Steuer auf erzielte Gewinne zu fällig werden.

Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Beispiel 1:
Eine Immobilie wurde im Jahr 1990 erworben und soll im Jahr 2021 gekauft werden. Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre. Es ist keine Spekulationssteuer zu bezahlen.

Beispiel 2:
Eine Immobilie wurde im Jahr 2015 gekauft und soll im Jahr 2021 verkauft werden. Alle Wohnungen wurden in der gesamten Zeit vermietet. Sie sind seit weniger als 10 Jahren Eigentümer und müssen die Spekulationssteuer bezahlen.

Beispiel 3:
Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung wurde im Jahr 2015 gekauft und soll im Jahr 2021 verkauft werden. Sie haben die Immobilie in der Zeit selbst bewohnt.

Weil Sie mindestens 3 Jahre selbst in der Immobilie gewohnt haben, müssen Sie keine Spekulationssteuer bezahlen.

Beispiel 4:
Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung wurde im Jahr 2015 gekauft und soll im Jahr 2021 verkauft werden. Sie haben weniger als 3 Jahre selbst in der Immobilie gewohnt.

Beispiel 5:
Ein Mehrfamilienhaus wurde im Jahr 2015 gekauft und soll im Jahr 2021 verkauft werden. Sie haben in der Zeit in einer Wohnung selbst gewohnt. Die anderen Wohnungen waren vermietet.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz. Bitte fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.

Ihr Marc Buhr
Diplom-Betriebswirt
Immobilienmakler (IHK)