Immobilienmakler Koblenz - Marc Buhr Immoblien GmbH https://www.immobilien-buhr.de Ihr Immobilien Profi Wed, 31 Jan 2024 12:47:20 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.3.2 Ihre Favoriten https://www.immobilien-buhr.de/ihre-favoriten/ Fri, 01 Jul 2022 09:42:50 +0000 https://www.immobilien-buhr.de/new/?page_id=1031 #top .av-special-heading.av-l529pkqd-fff89780f7938a290e00d44a08853eff{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-l529pkqd-fff89780f7938a290e00d44a08853eff .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-l529pkqd-fff89780f7938a290e00d44a08853eff .av-subheading{ font-size:15px; }

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Bestellerprinzip Miete – Was Makler, Mieter und Vermieter wissen sollten https://www.immobilien-buhr.de/bestellerprinzip-miete-was-makler-mieter-und-vermieter-wissen-sollten/ https://www.immobilien-buhr.de/bestellerprinzip-miete-was-makler-mieter-und-vermieter-wissen-sollten/#respond Fri, 24 Jun 2022 12:02:27 +0000 https://www.immobilien-buhr.de/new/?p=490 #top .av-special-heading.av-l4sel6gr-185478eca0e014c1d5492a697db633e6{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-l4sel6gr-185478eca0e014c1d5492a697db633e6 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-l4sel6gr-185478eca0e014c1d5492a697db633e6 .av-subheading{ font-size:15px; }

Bestellerprinzip Miete – Was Makler, Mieter und Vermieter wissen sollten

Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt in Deutschland das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Wer das ist, ist jedoch nicht immer ganz eindeutig. Das bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter, Vermieter und Makler.

Wer bestellt, bezahlt – das gilt auch für Wohnmietverträge. Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Der Vermittlungsvertrag muss darüber hinaus schriftlich geschlossen werden.

Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermittlung von Häusern oder Wohnungen zur Miete.
Es gilt nicht für die Vermittlung von Kaufimmobilien und nicht für Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen.

Wann sich das Bestellerprinzip für Mieter lohnt

Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. In den meisten Fällen müssen sie jetzt nicht mehr den Makler zahlen. Dennoch kann es sich für Mieter lohnen, einen Makler zu bezahlen. Denn dieser kennt den Markt und kann eine Wohnung suchen, die genau zu den Bedürfnissen des Mieters passt. Für den Mieter ist das unter anderem dann praktisch, wenn er auf der Suche nach einer speziellen Immobilie ist – etwa einer Luxusvilla oder einer barrierefreien Wohnung. Oder aber, wenn er eine Bleibe in einer neuen Stadt sucht und keine Zeit hat, sich viele Wohnungen anzusehen. Vom Immobilienprofi bekommt er dann nur diese Immobilien vorgeschlagen, die wirklich zu seinem Suchprofil passen. Für den Fall, dass der Mieter der Auftraggeber ist, ist die Höhe der Provision gesetzlich geregelt. Sie beträgt dann höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.

Darum lohnt es sich für Vermieter, einen Makler zu beauftragen

Doch nicht nur für Mieter kann es lohnenswert sein, einen Makler zu beauftragen. Auch Vermieter profitieren von den Kenntnissen eines Immobilienprofis. Makler koordinieren Besichtigungstermine, bearbeiten Anfragen von Interessenten und vermarkten eine Immobilie meistens in kürzerer Zeit als der Vermieter es allein könnte. Zudem hält er schwierige Interessenten von der Immobilie fern – er kann vorab feststellen, welcher Mieter solvent ist und bei wem es später einmal eventuell zu Zahlungsschwierigkeiten kommen könnte.

Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, ist die Provisionshöhe zwar nicht gedeckelt – viele Makler bieten aber inzwischen unterschiedliche Leistungspakete an, sodass Vermieter nur genau die Leistungen bezahlen, die sie auch brauchen. Hinzu kommt: Vermieter, die einen Makler beauftragen und bezahlen, können die Provision komplett beim Finanzamt geltend machen.

Quelle: www.immowelt.de

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Neue Vereinbarungen über die Maklerkosten ab dem 23.12.2020 https://www.immobilien-buhr.de/neue-vereinbarungen-ueber-die-maklerkosten-ab-dem-23-12-2020/ https://www.immobilien-buhr.de/neue-vereinbarungen-ueber-die-maklerkosten-ab-dem-23-12-2020/#respond Fri, 24 Jun 2022 12:01:16 +0000 https://www.immobilien-buhr.de/new/?p=488 #top .av-special-heading.av-l4sejbmy-78d4db8bd85bc39e0d32e52ff9ddcdb9{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-l4sejbmy-78d4db8bd85bc39e0d32e52ff9ddcdb9 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-l4sejbmy-78d4db8bd85bc39e0d32e52ff9ddcdb9 .av-subheading{ font-size:15px; }

Neue Vereinbarungen über die Maklerkosten ab dem 23.12.2020

§ 656a
Textform

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

§ 656b
Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Makler ein Unternehmer und der Käufer eine natürliche Person ist.

§ 656c
Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Ver- trag nicht abgewichen werden.
(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

§ 656d
Vereinbarungen über die Maklerkosten

(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nachweist, dass sie ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.“

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Die neue Grundsteuer: Das bedeutet sie für Eigentümer https://www.immobilien-buhr.de/die-neue-grundsteuer-was-bedeutet-sie-fuer-eigentuemer/ https://www.immobilien-buhr.de/die-neue-grundsteuer-was-bedeutet-sie-fuer-eigentuemer/#respond Fri, 24 Jun 2022 11:58:19 +0000 https://www.immobilien-buhr.de/new/?p=486 #top .av-special-heading.av-l4sefac7-286e034dd22c431d7d8602360e059eb1{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-l4sefac7-286e034dd22c431d7d8602360e059eb1 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-l4sefac7-286e034dd22c431d7d8602360e059eb1 .av-subheading{ font-size:15px; }

Die neue Grundsteuer: Das bedeutet sie für Eigentümer

Am 1. Juli geht es los: Grund- und Immobilienbesitzer müssen beim Finanzamt ihre Grundsteuererklärung einreichen. Worauf Eigentümer nun achten sollten, welche Fristen es zu beachten gilt und welche Tücken sie erwarten.

Das Einfamilienhaus von Wolfgang Heindl aus Unterhaching bei München stammt aus den 50er-Jahren. Ein Bauplan mit Quadratmeter-Angaben existiert nicht mehr. Bleibt also nur: selbst ausmessen. Denn bei der neuen Grundsteuer, die ab 2025 schnell und unbürokratisch funktionieren soll, spielen nur Größe und Nutzungsart eine Rolle, nicht aber der Wert des Grundstücks und der Immobilie. Ganz ohne Tücken ist sie trotzdem nicht.

Grundsteuererklärung: Drei Abgabemöglichkeiten in Bayern

Spätester Abgabetermin ist der 31. Oktober. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern bleibt Eigentümern in Bayern eine Menge Papierkram erspart, denn der Freistaat hat sich für ein Flächenmodell entschieden. Doch die Fläche auszurechnen, ist für viele Eigentümer beschwerlich. „Ein altes Haus ist halt auch verwinkelt, hat Abzugsflächen für Treppen, hat Abzugsflächen für Kamine. Ich vermute, dass – selbst, wenn man mit gutem Willen misst – häufig Fehler auftreten. Man kommt auch nicht überall hin. Das ist alles andere als einfach“, findet Wolfgang Heindl.

Auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern erfährt er, dass er für die Abgabe seiner Grundsteuererklärung drei Möglichkeiten hat: elektronisch über das Elster-Verfahren, als PDF-Formular am PC oder handschriftlich.

Ausfüllen der Grundsteuer: Ein Bürokratiemonster?

Erklärvideos sollen das Ausfüllen erleichtern. Wolfang Heindl liest sich die Beschreibung auf der Website des Landesamtes für Steuern genau durch: „Um die Grundsteuererklärung vollständig auszufüllen, brauchen wir die Grundsteuererklärung, Hauptvordruck bayerische Grundsteuer 1, die Anlage Grundstück bayerische Grundsteuer 2 sowie die zugehörigen Anleitungen zur Grundsteuererklärung und zur Anlage Grundstück.“

Seit einem Jahr ist Wolfgang Heindl in Rente. Früher musste er sich in seinem Beruf als Bankkaufmann regelmäßig mit Immobilien beschäftigen. Trotzdem: Das Ausfüllen der Grundsteuererklärung empfindet er als Herausforderung. „Man muss sich die Unterlagen sehr genau anschauen, weil Informationen darin sind, die man dringend benötigt. Andererseits ist es so, dass man in Teilen verwirrt wird, weil unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet werden, und ich hoffe, dass das Finanzamt bei den Unterlagen nachbessert.“

Steuerberater fürchten enormen Andrang

Die Steuerberater befürchten eine Überlastung, erklärt Raimund Mader, der Vizepräsident der Steuerberaterkammer München: „Das ist schon ein sehr ambitioniertes und sportlich bemessenes Vorhaben, die ganzen Erklärungen von Juli bis Ende Oktober abzugeben. Voraussetzung ist natürlich, dass Elster mal freigeschaltet wird, dass auch der Bayernatlas zur Verfügung steht, dass wir auch wirklich anfangen können.“

Eine weitere Option für professionelle Hilfe: die Haus- und Grundbesitzervereine. Mitglied kann jeder Eigentümer werden. Auch kurzfristig. Eine Sperrfrist für die Grundsteuererklärung gibt es nicht.

Hoher Aufwand für Eigentümer älterer Häuser

Wolfgang Heindl will seine Grundsteuererklärung lieber selber machen – zumal er für die Hauptarbeit, das Sammeln der Daten, ohnehin selbst verantwortlich ist. Das Ausmessen seiner Wohnfläche wird noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Bisher hat er gerade einmal das ausgebaute Dachgeschoss geschafft. „Die Reform zielt ja auf schnell und unbürokratisch ab. Das ist sicher der Fall, wenn man eine relativ neue Wohnung oder Haus gekauft hat und eine Wohnflächenberechnung hat. Es trifft nicht mehr zu, wenn man eine alte Immobilie hat, wo keine Pläne mehr da sind und wenn man im Internet nicht fit ist, so wie meine 87-jährige Mutter.“

Also wird er auch die Grundsteuererklärung seiner Mutter übernehmen – und steht gleich vor dem nächsten Problem: Der Tiefgarage der alten Dame sind gleich zwei Flurstück-Nummern zugeordnet. Warum das so ist und wie er damit umgehen soll, konnte ihm bislang noch niemand sagen. So werden in den kommenden Monaten sicher noch einige Fragen bei den Eigentümern auftauchen.

Quelle: BR24/Lisa Wurscher

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Referenzen https://www.immobilien-buhr.de/referenzen/ Tue, 21 Jun 2022 13:01:08 +0000 https://www.immobilien-buhr.de/new/?page_id=99 #top .av-special-heading.av-l5i500dg-e23859182a61bcf0b0aa11946b1c7724{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-l5i500dg-e23859182a61bcf0b0aa11946b1c7724 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-l5i500dg-e23859182a61bcf0b0aa11946b1c7724 .av-subheading{ font-size:15px; }

Referenzen

Kundenzufriedenheit im Fokus: Vielfältige Erfahrungen und Meinungen über uns!


Bewertungen auf unserer Website wurden vor der Veröffentlichung auf Echtheit geprüft. Nur echte Bewertungen werden veröffentlicht.



Hallo Herr Buhr

Wir haben uns noch ein bisschen beraten und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir auf die Wohnung kein Gebot abgeben möchten. Dazu noch folgendes.

Die Informationen im Prospekt waren vorbildlich und auch die Arbeit der Innenarchitektin ist sehr zu loben, so kann man sich gut vorstellen, wie die Wohnung aussehen könnte. die Wohnung selbst ist sehr schön geschnitten, groß genug und die Bezugsfertigkeit wäre auch ein Pluspunkt, ebenso die Energieklasse. ich habe auch die Teilungserklärung gelesen, das ist alles juristisch sauber, und zwei der Protokolle, da funktioniert offenbar auch alles recht gut, die Hausverwaltung macht plausible Vorschläge und die Mitglieder nicken ab.

Kompetente Beratung mit Herz 😊 professionelle und sehr angenehme Zusammenarbeit – sehr empfehlenswert

Vielen Dank, Herr Buhr, für Ihre fachkundliche und menschliche Unterstützung. Trotz schwieriger Zeiten halten Sie den Fokus auf den Menschen. Das ist ein dickes LOB wert. Gerne wende ich mich immer wieder an Sie und Ihr Team. Danke sagt Ulrike Jung

Sie sind die Besten in ihrem Job, ich habe ein Haus gekauft und sie waren immer bis zum letzten Moment da, um zu helfen, obwohl es meine erste Erfahrung war, und ich habe viele Fragen gefragt immer, danke an das gesamte Team

Wir haben uns heute gegen ein interessantes Objekt entschieden, danken aber für die so gute Betreuung. Ich darf sagen, dass es viele Makler in der Region bei weitem nicht mit Herrn Kühn aufnehmen können. Der Kunde steht im Vordergrund, egal ob Verkäufer oder Kaufinteressent. Behalten Sie dieses Engagement bitte bei. Wir werden Sie sehr gerne weiterempfehlen.

Herr Buhr hat ein Haus von mir in einer schwierigen Zeit in einem guten und vorher abgeschätztem Zeitraum verkauft. Das Haus war in der Preisspanne um die 150000 Euro. Er kommuniziert sehr offen und hat mich ständig auf dem laufenden gehalten. Für Rückfragen war er immer schnell erreichbar. Er ist sehr kompetent und hat ein sehr hohes Maß an Geduld. Auch bei „schwierigen“ Besichtigungen. Ich kann Herr Buhr nur wärmstens empfehlen. Mir hat es Freude gemacht mit ihm zusammen zu arbeiten. Auf diesem Wege nochmals vielen Dank Herr Buhr!

Vielen herzlichen Dank für die gute Arbeit bei der Vermarktung unseres Hauses. Die Beratung, die erstellte Expose, die laufenden Informationen und die Begleitung bis zu den abschließenden Formalitäten, alles war hervorragend. Herr Buhr hatte unser vollstes Vertrauen und wir können ihn bestens weiterempfehlen.

Ich empfehle das Buhr Team zu 100% Die geben sich richtig viel Mühe. Wissen was Sie tun und wie sie es am besten geht. Das wichtigste ist, die können verkaufen! Vielen Dank für den großartigen Verkauf.

 

Herr Buhr ist ein sehr professioneller Makler, er hat uns vor und nach dem Kauf einen sehr guten Service geboten. Wir haben wirklich gute Unterstützung von ihm bekommen, egal ob Finanzierung, Renovierung etc. Vor allem für uns als Ausländer ist es das erste Mal, dass wir eine Wohnung in Deutschland kaufen. Alles verlief reibungslos und transparent. Unbedingt weiterempfehlen!

Hohe fachliche Kompetenz, professionelles Vorgehen, das rasch zum gewünschten Verkauf + erhofften Preis geführt hat. Dabei freundlich und kooperativ, so wie man es sich nur wünschen kann: Danke!

Überragende Immobilien Agentur, mit absoluten Profis am Start!

Immer nett und freundlich…. stets kompetente Beratung und Hilfestellung

Wir haben uns heute gegen ein interessantes Objekt entschieden, danken aber für die so gute Betreuung. Ich darf sagen, dass es viele Makler in der Region bei weitem nicht mit Herrn Kühn aufnehmen können. Der Kunde steht im Vordergrund, egal ob Verkäufer oder Kaufinteressent. Behalten Sie dieses Engagement bitte bei. Wir werden Sie gerne weiterempfehlen. Viele Grüße S. Carbach

Sehr zufrieden! Herr Buhr ist ein professioneller und freundlicher Makler. Seine Einschätzung des Preises war sehr nah am tatsächlichen Verkaufspreis. Es wurde ein tolles Exposé erstellt und die Immobilie war ziemlich schnell verkauft. Dabei hat Herr Buhr den ganzen Vorgang von Anfang bis Ende sehr gut begleitet und war immer für Rückfragen verfügbar.

Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihren tollen Part bei diesem Geschäft. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben eine schöne Adventszeit! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Cilano Herr Buhr hat den Verkauf unseres Hauses sehr professionell in die Bahn gelenkt. Er ist dabei sehr geduldig und einfühlsam vorgegangen. Ich weiß nicht, ob er dies bewusst oder intuitiv tat. Tatsächlich hat er sich offen und sehr transparent meinen Fragen, Bedenken und Überprüfungen gestellt. Auch im sich anschließenden Verfahren kam seine Verkaufsprofessionalität voll zum Einsatz. Jederzeit stand er für Fragen zur Verfügung und hat am Ende Verkäuferin und Käufer sehr gut zusammen gebracht. Seitdem „bewerbe“ ich in persönlichen Gesprächen das Verfahren von Elitemakler und im besonderen den Einsatz von Herrn Buhr.

Herr Buhr hat vom ersten Telefonat an einen sehr kompetenten Eindruck vermittelt. Er recherchierte korrekt und sorgfältig, stellte Informationen und Fotos sehr anschaulich dar, war sehr flexibel in der Terminvergabe und der Wohnungsverkauf wurde schnell und reibungslos abgewickelt. Fragen unsererseits wurden mit seinem großen Fachwissen stets direkt und ausführlich beantwortet. Es war für uns eine gute Erfahrung mit ihm und wir würden Herrn Buhr jederzeit wieder als Makler in Anspruch nehmen.

Hallo Herr Buhr, Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Mit Ihrem Service und der fachmännischen Beratung bin ich sehr zufrieden und werde gerne wieder mit Ihnen zusammenarbeiten. Vom Beginn der Vermarktung bis zum Notarttermin und der Wohnungsübergabe wurden alle Aktivitäten professionell erledigt und in kurzer Zeit 4 Wohnungen verkauft. Mir blieb sehr viel Arbeit erspart und ich wurde von Ihnen regelmäßig über Aktivitäten informiert. Gerne empfehle ich Sie in meinem Bekanntenkreis weiter. Danke

Ein kleiner Ausschnitt und Überblick unserer verkauften Objekte 2021

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Immobilienbewertung https://www.immobilien-buhr.de/immobilienbewertung/ Tue, 21 Jun 2022 13:00:06 +0000 https://www.immobilien-buhr.de/new/?page_id=96 Professionelle Immobilien Wertermittlung.

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Immobilienbewertung erteilen

Professionelle Wertermittlung

Sie benötigen die Bewertung eines Grundstückes oder einer Immobilie, weil sie diese verkaufen möchten oder weil sie den Wert z.B. im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung benötigen? Möchten sie den richtigen Wert kennen, bevor die Verkaufsaktivitäten beginnen? Sie möchten sich auf die jahrelange Erfahrung von Profis verlassen?

Ermittlung des Verkehrswertes

Wir beurteilen ihre Immobilie oder ihr Grundstück nach bestimmten Kriterien, wie z.B. Alter, Zustand, Nachbarschaft und Infrastruktur. Der Wert der Immobilie wird auf objektiver Basis ermittelt.

Wenn Sie den exakten Wert Ihrer Immobilie wissen möchten, dann ist eine persönliche Bewertung die bessere Wahl. Wir bewerten Ihre Immobilie direkt vor Ort und ermitteln den genauen Wert für Sie. Für die Wertermittlung stehen Ihnen vor Ort Immobilienmakler mit fachlicher und lokaler Expertise zur Verfügung. Diese Bewertung erhalten Sie bei Verkaufsauftrag kostenlos. Bei allen anderen Bewertungen in diesem Rahmen, fallen eine Gebühr an.

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Immobilien https://www.immobilien-buhr.de/immobilien-uebersicht/ Tue, 21 Jun 2022 12:32:07 +0000 https://www.immobilien-buhr.de/new/?page_id=89

Aktuelle Immobilien Angebote im Raum Koblenz

Immobilienübersicht

Insgesamt wurden 9 Immobilien gefunden.

VERKAUFT - Reihenendhaus Andernach - Ideal für die Familie - 3 Kinderzimmer - Keller - Garage
Objektart
Haus
Objekttyp
Reihenend
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56626
Ort
Andernach
ImmoNr
255
Wohnfläche
ca. 142 m²
Grundstücksgröße
ca. 371 m²
Nutzfläche
ca. 40 m²
Anzahl Zimmer
6
Anzahl Badezimmer
1
RESERVIERT - Die erste eigene Wohnung mit guter Anbindung in Bendorf
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56170
Ort
Bendorf
ImmoNr
253
Wohnfläche
ca. 59 m²
Anzahl Zimmer
2
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
109.000,00 €
Mülheim-Kärlich - Einfamilienhaus mit Charme
Objektart
Haus
Objekttyp
Einfamilienhaus
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56218
Ort
Mülheim-Kärlich
ImmoNr
252
Wohnfläche
ca. 155 m²
Grundstücksgröße
ca. 240 m²
Anzahl Zimmer
5,5
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
285.000,00 €
Immobilie mit historischem Flair - außergewöhnliche Nutzungsmöglichkeiten
Objektart
Gastgewerbe
Objekttyp
Weitere Beherbergungsbetriebe
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56346
Ort
St. Goarshausen
ImmoNr
251
Modernes Wohnen mit Stil! Entdecken Sie Ihre Traumwohnung in Horchheim - 1 Stellplatz
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56076
Ort
Koblenz / Horchheim
ImmoNr
250
Wohnfläche
ca. 68 m²
Anzahl Zimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
179.000,00 €
Einfamilienhaus in Kaltenengers mit Sauna, Garage und Garten - 4 Zimmer
Objektart
Haus
Objekttyp
Einfamilienhaus
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56220
Ort
Kaltenengers
ImmoNr
249
Wohnfläche
ca. 103 m²
Grundstücksgröße
ca. 295 m²
Nutzfläche
ca. 40 m²
Anzahl Zimmer
4
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
195.000,00 €
RESERVIERT - Baugrundstück in bevorzugter Lage in Mülheim-Kärlich
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56218
Ort
Mülheim-Kärlich
ImmoNr
247
Grundstücksgröße
ca. 390 m²
Kaufpreis
169.900,00 €
Neuer Preis - Ein Haus mit vielen Möglichkeiten in Neuwied / Gladbach
Objektart
Haus
Objekttyp
Einfamilienhaus
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56566
Ort
Neuwied / Gladbach
ImmoNr
246
Wohnfläche
ca. 87 m²
Grundstücksgröße
ca. 161 m²
Anzahl Zimmer
4
Anzahl Badezimmer
1
Kaufpreis
175.000,00 €
VERKAUFT - Burgbrohl - gepflegte Doppelhaushälfte für die junge Familie
Objektart
Haus
Objekttyp
Doppelhaushälfte
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
56659
Ort
Burgbrohl
ImmoNr
244
Wohnfläche
ca. 108 m²
Grundstücksgröße
ca. 324 m²
Anzahl Zimmer
5
Anzahl Badezimmer
1

Seiten: 1

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